REWE 36H-XX1-K17, Note 1,1

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REWE 36H-XX1-K17, Note 1,1

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1. Aufgabe:
In einem Arbeitsvertrag mit einer Arbeitnehmerin wird Folgendes vereinbart:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.1.2010 mit einer Probezeit von drei Monaten. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einer Woche beendet werden. Danach wird eine beiderseitige Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart.
Am 31.3.2010 kündigt die Arbeitnehmerin mit einer Kündigungsfrist von einer Woche.
Frage: Wann endet das Arbeitsverhältnis?

2. Aufgabe:
Buchhändler B stellt vom 1.11.2010 bis zum 31.12.2010 für das Weihnachtsgeschäft zusätzlich die Studentin S mit einem schriftlichen befristeten Vertrag ein. Kurz vor dem Jahresende 2010 verlängert B den befristeten Vertrag mündlich bis zum 31.3.2011, weil sich eine andere Mitarbeiterin M für voraussichtlich längere Zeit krankgemeldet hat. Überraschend kehrt M schon Ende Januar wieder zurück. Daraufhin kündigt B das mit S bis zum 31.3.2011 befristet verlängerte Arbeitsverhältnis am 28.1.2011 zum nächstzulässigen Zeitpunkt.
Fragen:
a) Ist der vom 1.11.2010 bis zum 31.12.2010 befristete Vertrag wirksam, wenn S schon im Vorjahr im gleichen Zeitraum bei B befristet angestellt war?
b) Ist die verlängerte Befristung des Arbeitsverhältnisses mit S ab 1.1.2011 wirksam und wann und wodurch endet dieses Arbeitsverhältnis?

3. Aufgabe:
Arbeitgeber G schließt mit dem Angestellten A am 1.1.2008 einen Arbeitsvertrag und vereinbart gesetzliche Kündigungsfristen mit folgender Abrede: Sollten für G kraft Gesetzes längere Kündigungsfristen gelten als für A, so gelten diese auch für A, wenn er kündigt.
Frage: A will am 30.3.2011 sein Arbeitsverhältnis kündigen. Welche Kündigungsfrist muss er einhalten?

4. Aufgabe:
Gastwirt G betreibt in den Sommermonaten in einem Ostseebad einen Imbissstand und stellt dafür die Studentinnen A und B für die Zeit vom 1.6.2010 bis zum 30.9.2010 mit befristeten schriftlichen Verträgen mit einer Probezeit von sechs Wochen ein. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden.
Über die Probezeit hinaus wird keine Kündigungsfrist vereinbart. G kündigt das Arbeitsverhältnis mit A in der Probezeit am 14.6.2010 mit der vereinbarten Kündigungsfrist von einer Woche.
Fragen:
a) Wann endet das Arbeitsverhältnis?
b) Wäre die Kündigung auch wirksam, wenn der befristete Vertrag nur mündlich vereinbart worden wäre?

5. Aufgabe:
Ein 40-jähriger Arbeitnehmer ist ebenso wie der Arbeitgeber tarifgebunden.
Der maßgebende Tarifvertrag bestimmt Folgendes:
„Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Die Probezeit darf drei Monate nicht überschreiten.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss einzuhalten.“
Im Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber demgegenüber vereinbart:
„Die Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.“
Frage: Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten:
a) Nach zwei Monaten?
b) Nach fünf Monaten?

6. Aufgabe:
Ein Angestellter ist seit seinem 20. Lebensjahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Nach einer Tätigkeit von zehn Jahren soll das Arbeitsverhältnis aufgekündigt werden. Im Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von sechs Monaten mit monatlicher Kündigung vereinbart. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Wochen zum Vierteljahresschluss. Tarifverträge finden keine Anwendung.
Frage: Welche Kündigungsfrist hat in diesem Fall nach zehnjähriger Tätigkeit
a) der Arbeitgeber
b) der Arbeitnehmer
einzuhalten?

7. Aufgabe:
Ein Angestellter einer Speditionsgesellschaft begann seine Tätigkeit am 1.1. des Jahres. Zwischen ihm und dem Arbeitgeber ist monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart.
Nachdem der Angestellte erkrankt, schickt der Arbeitgeber ihm am 26.5. eine Kündigung zum 30.6. des Jahres mit einem Einschreibbrief zu.
Als der Postbote ihm den Einschreibbrief aushändigen will, trifft er ihn nicht an, weil er zum Arzt gegangen ist. Daraufhin gibt er den Brief bei der Schwiegermutter des Angestellten ab, die ein Stockwerk höher in einer eigenen Wohnung wohnt. Diese vergisst aber, dem Angestellten den Brief auszuhändigen.
Am 30.6. schickt der Arbeitgeber an den Angestellten dessen Arbeitspapiere und das Zeugnis ab und weist in einem Begleitschreiben auf die bereits abgesandte Kündigung vom 26.5. zum 30.6. hin. Dieser Brief trifft bei dem Angestellten am 2.7. ein.
Beantworten Sie bitte mit kurzer rechtlicher Begründung folgende Fragen zum Sachverhalt:
a) Wann und wodurch ist hier gekündigt worden?
b) Wann läuft die Kündigungsfrist ab?
Weitere Information: 11.05.2024 - 12:00:49
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 26.04.2021 von franzi_zmk
Letzte Aktualisierung: 15.07.2021
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Prüfungs-/Lernheft-Code: REWE 36H
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